Finanzierung und Rahmenbedinungen

Die Leistungen werden bei ärztlicher Verordnung durch die Grundversicherung der Krankenkasse (KK) zu 90% übernommen. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10% geht zu Ihren Lasten.

Fr. 7.65 pro Einsatztag zur Deckung des Normdefizites wird Ihnen in Rechnung gestellt

Die Rechnungsstellung der kassenpflichtigen Leistungen erfolgt direkt über die Krankenkasse, diese wird Ihnen dann den 10%-Selbstbehalt in Rechnung stellen.

Eine Restfinanzierung zur Vollkostendeckung wird von der Gemeinde vergütet, gemäss kantonaler Vorgabe.

 

Krankenkassentarife ab 1.1.2014*

  • Tarife gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG, Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, Art.7 > mit ärztl. Verordnung
  • *a) Abklärung und Beratung: CHF 76.90 pro Stunde
  • *b) Untersuchung und Behandlung: CHF 63.00 pro Stunde
  • *c) Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde

Eine Bedarfsklärung (BK) ist gesetzlich vorgeschrieben und eine kassenpflichtige Leistung.

 

Spezielle Abmachungen

  • Ich biete die Dienste auch ohne ärztliche Verordnung an. Die Kosten werden dann dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt. 120 Fr. pro Stunde
  • Zusätzliche Spesen werden je nach Aufwand gemäss Vereinbarung separat verrechnet.

 

ZSR- Nr. A333931